Am 08.10. ist Landtagswahl in Bayern. Erst- und Zweitstimme gibt es hier auch, sie werden aber danach zusammen gezählt.
Erst- und Zweistimme: Beim Wählen getrennt, bei der Sitzverteilung beieinander
- Zwei Stimmen: Wie bei der Bundestagwahl hat jeder Wähler und jede Wählerin auch bei der bayerischen Landtagswahl zwei Stimmen. Eine wird an den oder die Direktkandidaten/in im Stimmkreis vergeben. Das andere Kreuz ist für einen Kandidaten oder eine Kandidatin auf einer der Parteienlisten vorgesehen.
- Gesamtstimme: Während aber im Bund allein die Zweitstimme die Sitzverteilung im Parlament bestimmt, werden in Bayern zuerst beide Stimmen zusammengezählt.
Flexibel: Der Wunschabgeordnete
- Anders als bei der Bundestagswahl müssen die Wähler/innen die Liste, für die sie sich entschieden haben, nicht nehmen wie sie ist. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, eine/n Wunschkandidaten/in auf der Liste anzukreuzen. Das kann dazu führen, dass ein Spitzenkandidat nach unten durchgereicht wird oder eine Kandidatin auf einem unteren Listenplatz nach oben rückt. Die Bürger können also die personelle Zusammensetzung des Landtags beeinflussen.
Ein Video gibt es hier vom BR.
Im Stimmkreis Regensburg Land bin ich mit der Erststimme wählbar. In der ganzen Oberpfalz bin ich auf Platz 4 wählbar. Eine Besonderheit gibt es noch. Man ist entweder mit der Erst- oder der Zweitstimme wählbar. Das bedeutet im Landkreis Regenburg bin ich auf dem Erststimmzettel aber nicht auf dem Zweitstimmzettel. So bin ich z.B. in der Stadt Regensburg an dritter stelle auf der Liste. Jürgen Mistol ist auf dem Erststimmzettel fehlt aber damit auf der Stelle 2 der Liste.