Lass uns Bayern und den Landkreis Regensburg gemeinsam vorwärtsbringen!
Mit deiner Spende machst du uns schlagkräftig und sichtbar. Unsere finanziellen Mittel sind im Vergleich zu den anderen Parteien ziemlich gering. Für einen erfolgreichen Wahlkampf brauchen wir also dich.
Bankverbindung für grünen Wahlkampf vor Ort:
Kreisverband Bündnis 90/Grüne Regensburg-Land
Raiffeisenbank Hemau-Kallmünz
IBAN: DE09750690610000748315
Verwendungszweck: Wahlkampf Merten Niebelschütz 2023
Geben Sie bitte auf der Überweisung unbedingt Ihre Adresse an, damit wir die Spende annehmen und Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.
- Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
- Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
- Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
- Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.